Allgemeiner Integrationskurs

Gefördert durch das:

Der Integrationskurs ist eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführte Maßnahme, welche die Integration von ausländischen Bürger*Innen in das gesellschaftliche Leben in Deutschland fördern soll. Ausländer*Innen sollen durch den Lerninhalt der Integrationskurse dazu befähigt werden, ein selbstständiges Leben in Deutschland zu führen. Nach erfolgreichem Abschluss des gesamten Integrationskurses und der anschließenden Prüfung, erhalten Sie das „Zertifikat Integrationskurs“. Mit diesem Zertifikat kann bereits nach sieben Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt werden – normal sind acht Jahre.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme

Um an einem Integrationskurs teilzunehmen, müssen Sie für die Teilnahme berechtigt oder verpflichtet sein. Je nachdem ob Sie berechtigt oder verpflichtet sind, erhalten Sie von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Jobcenter oder der Ausländerbehörde ein Dokument über die „Bestätigung über die Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs“ (Berechtigungsschein) oder „Bestätigung über die Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs“.

 

Wer ist für die Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt bzw. verpflichtet?

Berechtigt bzw. verpflichtet für einen Integrationskurs sind Personen, die:

  • einen Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltsgestattung nach dem 1. Januar 2005 erhalten haben und dauerhaft in Deutschland leben oder
  • EU-Bürger*Innen sind und noch nicht ausreichend Deutsch sprechen können,
  • oder bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht ausreichend Deutsch sprechen können oder
  • als Spätaussiedler*Innen nach Deutschland gekommen sind.

Bei Problemen mit der Beantragung eines Berechtigungs- bzw. Verpflichtungsscheins, können Sie während unserer Öffnungszeiten in unserem Büro am Buttermarkt 12 in 36037 Fulda vorbeikommen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.

 

Aufbau

Integrationskurse bestehen insgesamt aus 700 Unterrichtseinheiten. Die 700 Unterrichtseinheiten werden in zwei Kurse aufgeteilt: Der Sprachkurs und der Orientierungskurs. Beide Kurse werden jeweils mit einer Abschlussprüfung beendet, welche beide bestanden werden müssen, um das „Zertifikat Integrationskurs“ zu erhalten. In der Regel dauert der Integrationskurs ca. 8 Monate.

 

Der Sprachkurs

Der Sprachkurs besteht aus 600 Unterrichtseinheiten, welche in sechs Module eingeteilt sind. Jedes Sprachniveau von A1 bis B1 wird in jeweils zwei Modulen (á 200 Unterrichtseinheiten) unterrichtet.

Im Sprachkurs werden Deutschkenntnisse anhand von alltäglichen Themen vermittelt, wie beispielsweise Erziehung, Arbeit und Gesundheit. Darüber hinaus lernen Sie im Sprachkurs, wie Briefe und E-Mails auf Deutsch verfasst werden oder wie Sie wichtige Formulare ausfüllen.

Ziel des Sprachkurses ist es, dass Sie nach Beendigung das Sprachniveau B1 des Europäischen Referenzrahmens (GER) in der deutschen Sprache erreichen.

Der Sprachkurs endet mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ).

 

Der Orientierungskurs

Orientierungskurs

Der Orientierungskurs besteht aus 100 Unterrichtseinheiten und findet direkt im Anschluss des Sprachkurses statt. Hier lernen Sie etwas über die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Werte.

Der Orientierungskurs wird mit der Prüfung „Leben in Deutschland“ (LiD) abgeschlossen.

 

Kosten und Förderung

Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert, allerdings müssen Sie pro Unterrichtseinheit 2,29 € selbst bezahlen. Da ein Integrationskurs aus 700 Unterrichtseinheiten besteht, kostet der Integrationskurs insgesamt 1.603 €. Diesen Betrag müssen Sie nicht auf einmal bezahlen, es kann pro Modul, welches jeweils aus 100 Unterrichtseinheiten besteht, der Betrag abbezahlt werden. Vor jedem Kurs-Modul müssen Sie also 229 € bezahlen. Wenn Sie beide Prüfungen des Integrationskurses erfolgreich abschließen, erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Hälfte Ihres bezahlten Geldes zurück.

 

Kostenbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie den Kostenbeitrag für einen Integrationskurs nicht bezahlen:

Wenn Sie Arbeitslosengeld II (nach SGB II), Sozialhilfe (nach SGB XII) oder Arbeitslosengeld I (nach SGB III) bekommen, werden Sie auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Zudem können Sie auch dann von den Kosten befreit werden, wenn es Ihnen, aufgrund ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Situation, besonders schwerfällt (Härtefallregelung) den Beitrag zu zahlen.

 

Fahrtkosten

Wenn Sie von den Kosten für den Integrationskurs befreit sind und mehr als drei Kilometer von unseren Kursorten entfernt wohnen, erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Fahrtkosten. Bei der Beantragung der Fahrkosten helfen wir Ihnen, wenn Sie sich für einen Integrationskurs bei uns anmelden.

 

Anmeldung

Wenn Sie sich für einen Integrationskurs bei der Akademie anmelden möchten, besuchen Sie uns bitte persönlich in unserem Büro am Buttermarkt 12 in 36037 Fulda. Bei der Anmeldung werden wir mit Ihnen einen kostenfreien Einstufungstest durchführen, bei dem wir Ihre aktuellen Deutschkenntnisse feststellen.

Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweispapier oder Aufenthaltstitel mit. Falls schon vorhanden, bringen Sie bitte auch die „Bestätigung zur Teilnahme am Integrationskurs“ (Berechtigungsschein), die „Bestätigung über die Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs“ und einen Nachweis über ihren Leistungsbezug mit. Haben Sie noch Fragen? Gerne können Sie uns Ihre Fragen per Telefon sowie E-Mail stellen oder Sie kommen persönlich in unser Büro.